URTEILE
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Videoüberwachung:
Verdeckte Videoüberwachung in Büros ist zulässig, wenn Warenverlust entstanden ist, oder Diebstähle vorliegen und der Einsatz von verdeckten Kameras die Möglichkeit bietet, den Täter zu ermitteln. (BAG 5AZR116/86)
Bei Beobachtungen von Mitarbeitern muss die Geschäftsleitung den Betriebsrat nicht informieren. BAG 26.03.91, AZ R 26/90
Ermittlung bei "Blaumachern":
Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Beschäftigte durch Detektive überwachen lassen und ihnen die Kosten dafür in Rechnung stellen, wenn diese die Krankheit tatsächlich nur vorgetäuscht haben um eine Lohnfortzahlung zu erreichen. Voraussetzung ist ein berechtigter Anfangsverdacht, dass der Mitarbeiter seine Krankheit nur vortäuscht. (BAG Kassel , Az. 8 AZR 5/97)
Ein Hausbau während der Krankschreibung berechtigt zur Kündigung. Wer während seiner Krankschreibung, anstatt sich auszukurieren, am Neubau seines Hauses Bau- und Transportarbeiten durchführt, darf durch seinen Arbeitgeber fristgemäß gekündigt werden.
Ein krankgeschriebener Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird; er hat alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte. Die Verletzung dieser Pflicht kann nach den Umständen des Einzelfalles die ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung rechtfertigen, ohne dass es des Nachweises einer tatsächlichen Verzögerung des Heilungsprozesses bedarf. Hat der Arbeitnehmer die Krankheit nur vorgetäuscht, dann ist sogar die fristlose Kündigung zulässig.
LAG Hamm, 28.08.1991 - 15 SA 437/91
Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Beschäftigte durch Detektive observieren lassen und ihnen bei berechtigtem Verdacht die Kosten dafür in Rechnung stellen.” Bundesarbeitsgericht Kassel BAG (Az. 8 AZR 5/97), Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 5 Sa 540/99)
Ermittlungsberichte durch Detektei:
Die Notwendigkeit und der Umfang der Ermittlung bei Einschaltung eines Detektivs sind durch Vorlage von schriftlichen
Ermittlungsberichten nachzuweisen. (LAG Düsseldorf, Az. 7TA243/94)
Detekteikosten/Honorrar:
Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei in unmittelbarem Zusammenhang mit einem konkreten Rechtsstreit steht und die Beauftragung eines Detektivs bei objektiver
Betrachtung aus der Sicht der Partei zur Führung des Rechtsstreites im Hinblick auf eine zweckentsprechende gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung - notwendig im Sinne von Paragraph 91, Abs. 1 ZPO war.
(OLG Koblenz, Az. 14NW671/90)
Kündigung nach Diebstahl:
Frankfurt/Main (dpa) - Der Diebstahl von Nahrungsmitteln am Arbeitsplatz rechtfertigt nicht automatisch die fristlose Kündigung des Arbeitnehmers. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem Urteil entschieden. Die Richter gaben in diesem Punkt der Klage eines Arbeiters gegen eine Großbäckerei statt, erklärten aber die zusätzlich ausgesprochene fristgerechte Kündigung für wirksam (Az: 9 Ca 2960/01).
Der Arbeiter hatte nach dem Ende der Nachtschicht einen Beutel mit zwölf Brötchen an sich genommen. Beim Verlassen des Betriebes wurde er von Vorgesetzten auf den Diebstahl angesprochen. Unter Hinweis auf das strenge Verbot, Backwaren ohne Bezahlung mitzunehmen, wurde ihm fristlos gekündigt.
Laut Urteil hätte bei der fristlosen Kündigung jedoch auch die lange Betriebszugehörigkeit des Arbeiters und dessen Unterhaltspflichten für seine drei Kinder berücksichtigt werden müssen. In Anbetracht des geringen Wertes der gestohlenen Brötchen von nur rund elf Mark müsse eine Abwägung der Interessen daher zu Gunsten des Arbeitnehmers ausgehen. Die zusätzlich ausgesprochene ordentliche Kündigung sei jedoch eine angemessene Sanktion, befand das Gericht.
Testkäufe:
Testkäufe reichen als Beweise. AG Kaiserslautern 5 CA 119/84
Verkäufer dürfen ohne Zustimmung des Betriebsrates durch Testeinkäufe, die durch Detektive durchgeführt werden, bei ihrer Arbeit kontrolliert werden. Beispiel: Ein Geschäft hatte Privatdetektive beauftragt, durch Testeinkäufe zu überprüfen, wie sich das Personal gegenüber den Kunden verhielt und ob die Kassiererinnen korrekte Preise eintippten. Der Betriebsrat des Geschäftes hatte wegen dieser Maßnahme geklagt. Die Richter des Bundesarbeitsgericht in Erfurt urteilten: Solche Aufträge an Sicherheitsunternehmen unterlägen nicht dem Mitbestimmungsrecht eines Betriebsrates und seien mithin zulässig. BAG, Erfurt, 13.03.2001, 1 ABR 34/00


